Gemäss Tierschutzgesetzgebung muss jemand, der eine Berechtigung zum Fangen von Fischen und Krebsen erwerben will, ab dem 1. Januar 2009 nachweisen, dass er oder sie über ausreichend Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügt.
Ab Januar 2015 wird als Grundvoraussetzung zum Erwerb von Fischereipatenten schweizweit eine minimale, obligatorische Ausbildungspflicht von mindestens 5 Stunden, ein so genannter Sachkundenachweis (SaNa), verlangt.
Diese Anforderung betrifft ebenfalls die Fischer, die diese Tätigkeit auf ein gepachtetes Gewässer ausüben.
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Kursdaten
21.04.2023 | 18:00 - 23:00 |
Anmelden unter richi.meichtry@fischerverein-visp.ch oder 079 755 81 59
Die Kurse finden bei der Fischzucht in Baltschieder statt.